Termingeschäfte unterliegen wie alle anderen Einkünfte aus Kapitalerträgen seit 2009 der Abgeltungssteuer. Doch eine Gesetzesänderung, die von der Politik noch schnell in der Weihnachtszeit 2019 auf den Weg gebracht wurde (vgl. ES 20/20), sollten Anleger nun für 2021 fest im Blick haben. Mit dieser neuen Regelung können nämlich ab 2021 Verluste aus Termingeschäften auch ausschließlich nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Erträgen aus Stillhalterprämien verrechnet werden. Die Verluste können also nicht mehr mit anderen Kapitalerträgen steuerlich ausgeglichen werden. Die Regelung…
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