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Alitalia-Hilfen erneut als rechtswidrig eingestuft

Es könnte alles so schön sein: Nach jahrelangem Kampf um das Überleben der Fluggesellschaft Alitalia ging diese letztlich in der Ita Airways auf, welche nun ins Visier der Lufthansa geraten ist. Allerdings werfen Altlasten einen Schatten auf den Verkaufsprozess. Denn die EU-Kommission legte kürzlich offen, dass mit der Vergabe des 400 Mio. € schweren Staatskredites Italiens an die strauchelnde Fluggesellschaft europäisches Recht verletzt wurde. Italien müsse deshalb nun die Gelder von Ende 2019 plus Zinsen von der Alitalia zurückfordern, so die Kommission. Allerdings dürfte es dazu gar nicht erst kommen, denn – wie bereits bekannt – existiert die Traditionsairline theoretisch nicht mehr. Sie wurde im Herbst 2021 eben von der neu gegründeten Ita Airways abgelöst. Und da diese nicht als wirtschaftlicher Nachfolger von Alitalia angesehen wird, können die Millionen nicht von Ita zurückgefordert werden. Dies hatte die EU-Kommission selbst bereits im Jahr 2021 festgestellt. Alitalia hatte jahrelang große Verluste gemacht und 2017 sowie 2019 insgesamt dreimal vom italienischen Staat hohe Millionenkredite erhalten. Die zwei Darlehen von 2017 über insgesamt 900 Mio. € waren jedoch ebenso rechtswidrig, urteilte die EU-Kommission bereits Ende 2021. Die Wettbewerbshüter kamen damals wie heute zu dem Schluss, dass Italien nicht wie ein privater Investor gehandelt habe und in einem nötigen Maße von der Rückzahlung der Gelder ausgegangen sei. Es sei vielmehr darum gegangen, den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten und Alitalia damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Kommt es letztlich doch zu einer Rückerstattung der 400 Mio. €, könnte die geplante Übernahme durch die Lufthansa auf der Kippe stehen. Denn auch wenn Vorstand Carsten Spohr mit Alitalia eine Traditionsmarke wiedererwecken wollte, dürfte auch er vor den Millionenbelastungen zurückschrecken.