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Der ES reicht Klage ein

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat  für die von ihr vertretene Effecten-Spiegel AG die erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG vor dem Landgericht (LG) München I eingereicht. Gleichzeitig hat sie einen Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einzuleiten.

Das DAX 30 Unternehmen aus Aschheim bei München ist ein weltweit tätiger Zahlungsdienstleister. Wirecard steht seit Jahren in der Kritik wegen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten. Mehrfach hatte es in diesem Zusammenhang nach der Veröffentlichung von Dossiers und Presseartikeln, insbesondere der britischen Zeitung Financial Times, in der Vergangenheit Kurseinbrüche im jeweils zweistelligen Prozentbereich gegeben. Im Oktober 2019 hatte Wirecard daher selbst eine unabhängige Sonderuntersuchung durch die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu den Vorwürfen in Auftrag gegeben. Nachdem mehrfach angekündigte Termine zu dessen Vorlage verschoben wurden, wurde der Bericht am 28. April 2020 der Öffentlichkeit vorgelegt. Darin sprach KPMG unter anderem von Mängeln in der internen Organisation von Wirecard sowie von einem Untersuchungshemmnis. Aufgrund dessen konnte KPMG beispielsweise zu der Existenz und der Höhe von Umsatzerlösen aus bestimmten Geschäftsbeziehungen keine konkreten Aussagen treffen. Der Kurs der Wirecard-Aktie brach daraufhin zeitweise um rund 40 % ein. Allein dadurch wurden zeitweise über 5 Mrd. € an Marktkapitalisierung vernichtet.

TILP macht vor dem LG München I zu Gunsten der klagenden Effecten-Spiegel AG wegen derer Aktienkäufe im Jahr 2019 sogenannte Kursdifferenzschäden nach § 97 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geltend. Die Klage wird damit begründet, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel in seinem Compliance-System verschwiegen hat. Die Rechtsanwälte beziffern den Schaden dabei auf mindestens 32,07 % des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie.

Nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Wirecard wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 27. April 2020. Schadenersatzberechtigt sind Anleger, welche die Aktien noch am 27. April 2020 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben.

Unter www.wirecard-klage.de können sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren sowie ebenfalls kostenfrei weitere Informationen erhalten.