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Erleichterung in der Biotech-Branche

Gute Nachrichten für GlaxoSmithKline, Sanofi und Pfizer: Eine Richterin im US-Bundesstaat Florida entschied kürzlich, dass die Pharmakonzerne sich nicht fast 2.000 Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken des Medikaments Zantac gegen Sodbrennen stellen müssen. Bezirksrichterin Robin Rosenberg kam zu dem Schluss, dass die Klagen wissenschaftlich nicht fundiert seien. Bei Rosenberg waren für vorprozessuale Erwägungen Klagen von mehr als 1.700 ehemaligen Zantac-Nutzern gegen Marken- und Generikahersteller gebündelt. Die Kläger hatten argumentiert, die Unternehmen hätten gewusst, dass der Zantac-Wirkstoff Ranitidin, sich unter bestimmten Bedingungen möglicherweise in poteziell krebserregende Nitrosodimethylamine (NDMA) verwandeln könnte. Die Furcht vor teuren Rechtsstreitigkeiten hatte die Aktien der Pharmaunternehmen im Sommer auf Talfahrt gehen lassen.

Ein Massenverfahren sei damit erst einmal vom Tisch und das Risiko über andere Rechtswege erscheine deutliche geringer. Das ursprünglich von GSK entwickelte und erstmals in den 80er-Jahren auf den Markt gebrachte Medikament, von dem es später verschreibungspflichtige und rezeptfreie Varianten gab, wechselte mehrfach den Besitzer. Daher sind mehrere Konzerne von den Klagen betroffen. Im Frühjahr 2020 verbot die US-Behörde FDA sämtliche rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Ranitidin-Produkte wegen inakzeptabler NDMA-Werte, wenig später folgten auch die europäischen Behörden.