Nun ist sie endlich da, die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München I zur Angemessenheit der beschlossenen Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG. Vor fast genau 15 Jahren wurden sie mit gerade einmal 36,28 Euro je HVB-Aktie von der Hauptaktionärin UniCredito S.p.A vor die Tür gesetzt. Doch das wollten sich 300 Aktionäre, unter ihnen die Effecten-Spiegel AG, nicht gefallen lassen und forderten eine gerichtliche Überprüfung dieses Gegenwertes. Inzwischen liegen vier Gutachten in einem Umfang von über 1.500 Seiten vor, mehrere…
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