Nachdem die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I am 22.06.2022 die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung für die durch den Squeeze-out herausgedrängten HVB-Aktionäre zurückgewiesen hatte (vgl. ES 31/22), ging das Verfahren in die Beschwerderunde. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung von 38,26 Euro je Aktie zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % keine Unangemessenheit feststellen zu können (sog. Bagatellgrenze). Das Gericht hat nun den Beschwerdeführern (darunter auch die Effecten-Spiegel AG) zur…
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