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OSRAM Licht AG

Einigung auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

22.09.2020

Der Vorstand der OSRAM Licht AG und der Vorstand der ams AG haben sich heute auf den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geeinigt. Zudem haben Vorstand und Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 3. November 2020 einzuberufen, in der auch über die Zustimmung zu diesem Vertrag Beschluss gefasst werden soll. Für die Dauer des Vertrags sollen die außenstehenden OSRAM-Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahkung von brutto 2,57 Euro je OSRAM-Aktie erhalten. Des Weiteren soll den Aktionären ein Abfindungsangebot über 44,65 Euro je Aktie unterbreitet werden.

Die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung des Unternehmenswertes von OSRAM festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2020/21 erwartet OSRAM eine vergleichbare Umsatzsteigerung von 6 bis 10 Prozent. Zudem rechnet der Vorstand mit einer bereinigten EBITDA-Marge von 9 bis 11 Prozent.