Es gibt sie selten – die Jahre, in denen die Bürger tatsächlich weniger Steuern zahlen als im Jahr zuvor. Das Steuerjahr 2021 ist so ein Jahr. Der ES gibt einen Kurzüberblick über die wichtigsten Änderungen.
Solidaritätsbeitrag
Vor 30 Jahren wurde er eingeführt, und zwar zeitlich befristet. Denn er war als Finanzierungshilfe für die Wiedervereinigung gedacht – der Solidaritätsbeitrag. Ab 1995 galt dieser steuerliche Zuschlagsatz dann unbefristet. Nach viel Kritik und langen Diskussionen wurde er dann zum 1. Januar 1998 von 7,5 auf 5,5 % gesenkt. Ab 2021 entfällt der Soli nach nunmehr 30 Jahren…
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