Frankreich – Im Übernahmepoker um den französischen Versorgerkonkurrenten Suez hat ein Gericht nach Gewerkschaftsangaben angeordnet, dass Veolia den Betriebsrat seines Übernahmeziels Suez konsultieren muss. Durch den Gerichtsentscheid werde der Verkauf des 29,9 %-Anteils zwar nicht rückgängig gemacht. Doch vor weiteren Schritten müsse Veolia die Suez-Arbeitnehmervertretung zunächst einbeziehen. Dieses könnte den Prozess um weitere 2 bis 3 Monate verlängern.
Suez wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Übernahmeavancen von Veolia. Der Übernahmekampf ist noch lange nicht vorbei; (B+).
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