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Bayer muss sich weiter gedulden

 

Am Aktienmarkt war mit Spannung auf die wegweisende Entscheidung im jahrelangen Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat von Bayer gewartet worden. Doch der DAX-Konzern muss sich bei seinem erhofften Berufungsverfahren vor dem Obersten Gericht in den USA weiter gedulden. Der Supreme Court hat bei seiner letzten Sitzung noch nicht entschieden, ob er Bayers Antrag auf Revision im Fall des kalifornischen Klägers Edwin Hardeman annimmt oder ablehnt.

Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die US-Regierung vor dem Supreme Court vertritt, hatte dem Gericht im Mai von der Annahme des Antrags abgeraten. Das Gericht folgt in der Regel den Empfehlungen des Generalstaatsanwalts. „Wir erwarten eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt“, teilte Bayer in einem knappen Statement mit. Für den Fall, dass das Gericht den Fall nicht annimmt oder im Sinne der Kläger urteilt, hatte Bayer schon zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Mrd. $ gebildet. Zudem wurde ein umfassender Plan zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten aufgelegt.

Im konkreten Fall geht es um den Kalifornier Hardeman, der seine Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup zurückführte und dem letztlich 25 Mio. $ Schadenersatz zugesprochen worden waren. Bayer hatte Mitte 2021 die Überprüfung des Urteils beim Supreme Court beantragt, nachdem es mit seiner Berufung in der Vorinstanz scheiterte.

Zuletzt hatte Bayer in dem Zusammenhang einen anderen Glyphosat-Fall gewonnen. Ein Geschworenengericht in Kansas City im US-Bundesstaat Missouri urteilte zugunsten des Agrar-und Pharmakonzerns.

Bayer muss sich weiter gedulden, doch die Aktie hält sich dabei erstaunlich stabil; (B+).