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Boeing Klagen sind zulässig

New York – Der Flugzeugbauer muss sich seit nunmehr 2 Jahren mit den Folgen zweier Abstürze mit seinem Modell 737-MAX befassen. Nun sieht sich das Unternehmen auch mit einer Klage eigener Aktionäre konfrontiert. Ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware ließ eine Klage von Anlegern zu. Es sei erwiesen, dass der Vorstand in der Frage gelogen habe, ob und wie er die Sicherheit der 737-MAX überwacht habe, hieß es in der Begründung des Richters. Der erste der beiden Abstürze sei wie eine „Warnung“ in Bezug auf einen Fehler im Sicherheitssystem MCAS gewesen, „die der Vorstand hätte beachten sollen, aber stattdessen ignoriert hat.“ Dass der Vorstand wissentlich Menschenleben in Gefahr brachte, zeige sich auch darin, dass zum damaligen Zeitpunkt erklärt wurde, dass Maßnahmen zur Überwachung der Sicherheit ergriffen wurden. Allerdings ist zum heutigen Zeitpunkt klar, dass diese Maßnahmen nie ergriffen wurden, so das Gericht. Boeing war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Boeing wird noch lange an dem 737-MAX-Desaster zu knabbern haben. Angesichts dessen bleiben Investoren am Boden; (B–).