steuern.jpg
@GettyImages

Bundestag beschließt Steuerentlastung

Noch hat es nicht alle Instanzen durchlaufen, aber der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz beschlossen. Das umfangreiche Steuerpaket soll Gastronomen, Berufspendler und Spender entlasten.


Der Bundestag hat Anfang Dezember Steuerentlastungen für die Gastronomie und Berufspendler sowie höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden beschlossen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Kernpunkt des Gesetzes ist die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in Restaurants. Weitere Änderungen sehen höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge, Parteispenden und Pauschalen für das Ehrenamt vor. Die wichtigsten Steueränderungen im Überblick:

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 % reduziert werden. Das galt schon einmal während der Coronapandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder aufgehoben. 

Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt. 

Ob es dann auch zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist dagegen offen. Branchenverbände hätten bereits angekündigt, dass sie die Entlastung nicht an die Gäste weitergeben werden, entsprechende Kritik hierzu kam bereits von der Opposition. Die Union argumentiert indes, dass die Kostensenkungen zumindest innerhalb der Betriebe für finanzielle Entlastungen und somit für Personalsicherheit sorgen könnten.   

Pendlerpauschale

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten. 

Nach Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 € zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 € zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 €. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 € überschreitet. 

Grüne und Linke kritisierten im Bundestag, dass von der Maßnahme Gutverdiener profitierten. Stattdessen hätte man lieber den Grundfreibetrag anheben sollen, bis zu dem man überhaupt keine Einkommensteuer zahlt, argumentierten sie. 

Gewerkschaftsbeiträge

Beiträge an Gewerkschaften können künftig neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 € als Werbungskosten abgesetzt werden. Damit wirken sie sich bei jedem Gewerkschaftsmitglied steuerlich aus, auch wenn die sonstigen Werbungskosten den Pauschbetrag nicht übersteigen. Bisher gingen diese Beiträge bei vielen Steuerpflichtigen in der Pauschale unter. Das Finanzministerium rechnet dadurch mit Steuermindereinnahmen von 160 Mio. € pro Jahr.

Parteispenden

Die Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Spenden an politische Parteien werden verdoppelt. Für Einzelpersonen steigt der abzugsfähige Betrag von 1.650 auf 3.300 €, für gemeinsam veranlagte Ehepaare von 3.300 auf 6.600 €. Als Begründung wird im Gesetzentwurf eine Anpassung an die Inflation angeführt. Die letzte Anhebung fand demnach im Jahr 2002 statt.

Übungsleiter und Ehrenamtler

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements werden die steuerfreien Pauschalen angehoben. Der Übungsleiterfreibetrag, den beispielsweise Trainer in Sportvereinen erhalten, steigt von 3.000 auf 3.300 €. Die Ehrenamtspauschale, die für viele andere Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich gilt, wird von 840 auf 960 € erhöht. Damit sollen die Inflationsentwicklung ausgeglichen und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.

Entscheidung liegt beim Bundesrat 

Das gesamte Paket führt laut Finanztableau der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses für das Jahr 2026 zu Steuermindereinnahmen von rund 4,97 Mrd. €. Dieser Betrag soll bis 2030 auf etwa 6,27 Mrd. € pro Jahr ansteigen. Dabei wird die volle Jahreswirkung zur dauerhaften jährlichen Entlastung zugrundegelegt. Den größten Anteil daran hat die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie mit rund 3,6 Mrd. € jährlich. Davon entfallen etwa 1,9 Mrd. € auf den Bund, 1,6 Mrd. € auf die Länder und 72 Mio. € auf die Kommunen. Durch die Anhebung der Pendlerpauschale werden Mindereinnahmen von rund 1,14 Mrd. € jährlich erwartet. Davon schultern der Bund 488 Mio. €, die Länder 478 Mio. € und die Kommunen 169 Mio. €.

Wenn das Gesetz am 19. Dezember im Bundesrat beraten wird, könnte es daher vorerst gestoppt werden: Die Länder könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch einmal nachzuverhandeln. Denn die Bundesregierung ist nicht zu einem Ausgleich bereit. „Es wird keine Kompensation des