Auch zur Wochenmitte will keine positive Stimmung an den Aktienmärkten aufkommen. Damit setzt sich die Börsenwoche ohne nennenswerte Impulse fort und der DAX dürfte auch heute ein paar Punkte abgeben. Aus den USA kommt ebenfalls kein Rückenwind, denn die Leitindizes zeigten sich nach dem Labor Day im gestrigen Handel schwächer. Enttäuschende Daten aus dem Dienstleistungssektor in China sowie die gestiegenen Renditen bei US-Staatsanleihen drückten die Kauflaune. Der Dow Jones ging 0,6 % tiefer auf 34.641 Punkten aus dem Handel. Die Technologiebörse Nasdaq gab 0,1 % auf 14.020 Zähler nach und der S&P 500 büßte 0,4 % auf 4.496 Stellen ein.
Am Rohölmarkt überlagern derzeit Sorgen über ein mangelndes Angebot an Öl den allgemeinen Konjunkturpessimismus. Saudi-Arabien und Russland kündigten zuletzt an, ihre Lieferkürzungen um weitere 3 Monate bis zum Jahresende zu verlängern und trieben damit die Ölpreise zwischenzeitig deutlich nach oben.
Der Internetdienstanbieter United Internet steigt Mitte September in den Index der mittelgroßen Werte MDAX auf. Weichen muss dafür die Aktie des Maschinenbauers Krones, wie die Dt. Börse im Anschluss an die Indexüberprüfung mitteilte. Den Platz von United Internet im Kleinwertesegment SDAX nimmt dafür die Wasserstofftochter von Thyssenkrupp Nucera ein. Den SDAX wird zudem künftig IONOS bereichern. Platz machen muss dafür der Anbieter von Bildverarbeitungskomponenten Basler. Die Änderungen treten am 18. September in Kraft.
Der britische Chip-Designer Arm unterzeichnet kurz vor seinem avisierten Börsengang einen langfristigen Vertrag mit Apple. Der Technologie-Deal reiche "über das Jahr 2040 hinaus", wie aus den Unterlagen für den Börsengang von Arm hervorgeht. Apple ist eines der großen Technologieunternehmen, die in den Börsengang von Arm investieren. Arm besitzt das geistige Eigentum an der Computerarchitektur für die meisten Smartphones weltweit und vergibt Lizenzen an Apple und viele andere Unternehmen.
Die US-Kartellbehörde FTC will Medienberichten zufolge noch in diesem Monat ihre Klage gegen die Geschäftspraktiken von Amazon einreichen. Die Klage richtet sich gegen das Logistikprogramm des Unternehmens, die Preisgestaltung auf der Website von Drittanbietern und werde "strukturelle Abhilfemaßnahmen" vorschlagen, die zur Zerschlagung des Konzerns führen könnten.