Das EU-Gericht hat die Genehmigung milliardenschwerer staatlicher Corona-Hilfen für die französisch-niederländische Airline Air France-KLM für nichtig erklärt. Die Europäische Kommission habe, der Entscheidung zufolge, die möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht mit ausreichender Wachsamkeit geprüft. So wurden etwa die Begünstigten der staatlichen Beihilfen unzutreffend bestimmt.
Bereits im Mai hatte das Gericht die Hilfen für die Lufthansa für unzulässig erklärt. Diese geht allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn es bei den Entscheidungen bleibt, müssten die Staaten die Staatshilfe zurückfordern. Gegen die Kommissionsentscheidung zugunsten von Air France-KLM hatten auch hier wieder die Fluggesellschaften Ryanair und ihre Tochter Malta Air geklagt. Sie argumentierten, die von den Wettbewerbshütern der Behörde genehmigten Maßnahmen seien nicht mit EU-Recht vereinbar.
Bei der Genehmigung der EU-Kommission ging es nach Angaben des Gerichts um eine staatliche Garantie für ein Darlehen in Höhe von 4 Mrd. € für Air France sowie um ein Gesellschafterdarlehen an die Fluggesellschaft über einen Höchstbetrag von 3 Mrd. €. Außerdem hatte Frankreich demnach eine Einzelbeihilfe in Form einer Rekapitalisierung von Air France und der Holding Air France-KLM in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € angemeldet.Das Urteil kann jedoch noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Air France-KLMs Steigflug scheint derzeit nichts stoppen zu können. Allerdings sollte man hier zunächst die weitere Entwicklung beobachten; (B).