Der Weg für die Sanierung des Münchner Agrarkonzerns BayWa ist frei. Das zuständige Gericht gab nach Unternehmensangaben jüngst grünes Licht für den Restrukturierungsplan. Der Schritt galt als Formalie, nachdem Aktionäre und Gläubiger bereits Mitte Mai für den Plan nach dem StaRUG-Gesetz gestimmt hatten.
Mit dem Restrukturierungsplan werden die milliardenschweren Verbindlichkeiten der BayWa, die sie sich mit einer schuldenfinanzierten Expansion eingebrockt hatte, bis Ende 2028 verlängert, zu höheren Zinsen. Sonst wären 1,41 Mrd. € Ende Juni fällig geworden – Geld, das der Konzern nicht hat. Bis 2028 will Sanierungsvorstand Michael Baur große Teile des Geschäfts verkaufen, um die Schulden dann größtenteils tilgen zu können.
Der hochverschuldete Mischkonzern war im Sommer 2024 in finanzielle Schwierigkeiten geraten, maßgeblich verursacht durch stark gestiegene Zinszahlungen für Milliardenkredite bei gleichzeitigen roten Zahlen im Tagesgeschäft. Der Sanierungsplan läuft nach den Vorgaben des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG), welches Krisenfirmen Rettung ohne Insolvenzantrag möglich macht.
Ebenso wie ein Insolvenzverfahren läuft ein StaRUG-Verfahren unter gerichtlicher Aufsicht. StaRUG-Verfahren sind nicht öffentlich.
Der Restrukturierungsplan sieht eine mehrjährige Sanierung bis Ende 2028 vor. Kern des Konzepts ist die Gesundschrumpfung: So will sich die Baywa aus dem internationalen Geschäft weitgehend zurückziehen und ihre großen internationalen Töchter verkaufen.
Bereits über die Bühne gegangen ist der Verkauf der Beteiligung an der österreichischen Raiffeisen Ware Austria (RWA). Wegen der laufenden Sanierung hat die Baywa ihre Bilanz des vergangenen Jahres bislang nicht veröffentlicht, in den ersten neun Monaten 2024 hatte sich der Nettoverlust auf über 640 Mio. € summiert.
Nun muss BayWa beweisen, dass man erfolgreich aus der Sanierung hervorgehen kann. Bis hier jedoch erste Erholungstendezen erkennbar sind, bleibt man auf Abstand; (B+).