New York – Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den US-Internetkonzern Meta wegen mutmaßlich süchtig machender Funktionen seiner sozialen Netzwerke Instagram und Facebook eingeleitet. Die Brüsseler Behörde wirft den Amerikaners einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vor. Funktionen wie das automatische Abspielen von Videos (Autoplay) und das unendliche Weiterscrollen seien darauf ausgelegt, Nutzer süchtig zu machen. Die Kommission fordert Änderungen an diesen Funktionen und droht andernfalls mit Strafen.
Die vorläufigen Ergebnisse der Kommission sind das Resultat einer zweijährigen Untersuchung. Meta wies die Vorwürfe zurück. "Wir stimmen diesen vorläufigen Ergebnissen nicht zu", sagte ein Sprecher des Unternehmens. Sie berücksichtigten nicht die "bedeutenden Schritte", die Meta zum Schutz von Teenagern unternommen habe. Die für Technik zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen erklärte jedoch: "Unserer Einschätzung nach ist das Design zu süchtig machend, und es müssen Änderungen vorgenommen werden." Entweder ändere Meta sein Design, oder es folge eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Vorschriften.
Dem US-Konzern droht eine Geldstrafe von bis zu 6 % seines weltweiten Jahresumsatzes. Meta hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren, bevor die Kommission in den kommenden Monaten eine endgültige Entscheidung trifft. Im Februar hatte die EU-Kommission bereits ein ähnliches Verfahren gegen die Video-Plattform TikTok des chinesischen Konzerns ByteDance eingeleitet.
Zudem ermittelt die Behörde in einem weiteren Fall gegen Meta wegen sogenannter "Kaninchenbau-Effekte", bei denen Nutzer durch Algorithmen zu immer ähnlicheren Inhalten gedrängt werden. In den USA scheiterte Meta im vergangenen Monat mit dem Versuch, eine Klage von Generalstaatsanwälten aus 29 Bundesstaaten abzuweisen, in der Facebook und Instagram ebenfalls vorgeworfen wird, süchtig zu machen.