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Niederlage für Meta

New York – Der Mutterkonzern der Social Media-Plattform Facebook hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Kartellbehörden dürfen demnach bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst. Damit durfte das deutsche Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten. Melden sich Nutzer auf der Plattform an, stimmen sie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und auch den Richtlinien für die Verwendung von Daten und sogenannten Cookies zu. Meta erfasst demnach Daten über die Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Plattform und ordnet sie den einzelnen Facebook-Konten der Nutzer zu. Das deutsche Bundeskartellamt hatte es 2019 untersagt, solche Daten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten.   

Die Niederlage macht sich bei Meta kursseitig noch nicht bemerkbar. Angesichts der aktuellen Rally können erste Gewinnabsicherungen dennoch nicht schaden; (B+).