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Schärferes Übernahmerecht wird geprüft

Nach einer Häufung von Billig-Übernahmeangeboten für deutsche Unternehmen erwägt das Bundesfinanzministerium einem Medienbericht zufolge eine Verschärfung des Übernahmerechts. "Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit, ob eine Anpassung des bestehenden Übernahmerechts erforderlich ist", sagte eine Sprecherin des SPD-geführten Ministeriums. "Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen." Das Ministerium habe sich nicht dazu geäußert, wie mögliche Änderungen aussehen könnten.

Hintergrund ist unter anderem die Übernahmeofferte der italienische Bank UniCredit für die Commerzbank, die eigentlich wenig attraktiv war. Trotzdem war es ihr damit gelungen, ihre Beteiligung mit Hilfe von Derivate-Konstruktionen auf fast 50 % aufzustocken. Auch der britische Investor Frasers war mit einer Offerte, die kaum über dem Hugo-Boss-Aktienkurs lag, bis auf 48 % der Anteile an dem Modekonzern gekommen. 

Den Bietern kommt das deutsche Übernahmerecht zugute. Dieses erlaubt ihnen bisher, mit einem freiwilligen Übernahmeangebot in beliebiger Höhe die Schwelle von 30 % der Anteile zu überschreiten und danach am Markt weiter zuzukaufen. Sie können damit ein Pflichtangebot umgehen, das nach dem Überschreiten der 30-%-Marke sonst fällig wäre und das strengeren Regeln unterliegt. So darf ein solches Pflichtangebot nicht unter dem Durchschnittskurs der Aktie des Übernahmeziels der vergangenen Monate liegen.