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Wirecard-Aktionäre gehen leer aus

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage von Wirecard-Aktionären auf Auszahlungen aus der Insolvenzmasse abgewiesen. Damit bleibt es bei der üblichen Reihenfolge: Aktionäre stehen bei der Verteilung der Insolvenzmasse an letzter Stelle. Mit seiner Entscheidung hob der für Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf.

Wirecard war bekanntlich im Juni 2020 zusammengebrochen, nachdem sich 1,9 Mrd. €, angeblich auf Treuhandkonten in Asien, als nicht existent erwiesen hatten. Tausende Geschädigte verloren Geld, darunter 50.000 Aktionäre, die Schadensersatz geltend machten. Insgesamt meldeten Gläubiger Forderungen in Höhe von 15,4 Mrd. € an – gegenüber stand eine Insolvenzmasse von bisher 650 Mio. €. Der Fondsanbieter Union Investment, der in dem Pilotverfahren als Kläger auftrat, hatte argumentiert, die Wirecard-Aktionäre seien vom Vorstand bewusst betrogen worden und hätten deshalb Schadensersatzansprüche, die gleichrangig seien mit den Forderungen der Gläubiger. Doch nun stellt der BGH fest: Eine Täuschung der Aktionäre im Insolvenzfall reicht nicht aus, um einen Gleichrang mit „normalen“ Gläubigern herzustellen.