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Wirecard-Aktionäre gehen leer aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage von Wirecard-Aktionären auf Auszahlungen aus der Insolvenzmasse abgewiesen. Damit bleibt es bei der üblichen Reihenfolge: Aktionäre stehen bei der Verteilung der Insolvenzmasse an letzter Stelle. Mit seiner Entscheidung hob der für Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf.

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