Die Aktionäre von Wirecard dürfen wohl doch nicht auf eine Entschädigung für ihre Kursverluste aus der Insolvenzmasse hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 13. November sein Urteil verkünden, ob die Aktionäre den Gläubigern gleichgestellt werden oder ob ihre Schadenersatzforderungen doch nachrangig sind.
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