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Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG

Barabfindung festgelegt

09.06.2021

Die Umicore International AG hat dem Vorstand der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG heute das Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt. Derzeit hält Umicore 91,21 Prozent der Aktien. Im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hat der Hauptaktionär die Barabfindung auf 127,91 Euro je Aktie festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Die Hauptversammlung zur Übertragung der Aktien auf den Mehrheitsaktionär soll voraussichtlich am 28. Juli 2021 stattfinden.