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Der Mietdeckel-Flop

Berliner Mietpreisbremse ist verfassungswidrig

Die rot-rote Berliner Landesregierung lässt kein Fettnäpfchen aus. Schon in den „Randnotizen“ 19/19 hatte der ES auf den kaufmännischen Irrsinn der Forderung hingewiesen, die hoch verschuldete Stadt Berlin solle von den Wohnungsgesellschaften Einheiten zurück-

kaufen, um die Mietpreise zu senken (s. auch ES 41/19). Mit dem Berliner Mietendeckel setzte der Senat noch einen drauf. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Peinlich für den Berliner Senat – teuer für die Mieter, die jetzt z.T. mit deftigen Nachforderungen rechnen müssen.

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