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Bayer – Glyphosat-Streit bleibt weiter Thema

Der unendliche Glyphosat-Streit geht in die nächste Runde. Ein Bundesberufungsgericht hat den Fall des Klägers John Carson aus dem Bundesstaat Georgia wieder aufgerollt, den Bayer Ende 2020 in erster Instanz bereits gewonnen hatte. Das Gericht in Montgomery, im US-Bundesstaat Alabama, wies das Argument von Bayer zurück, dass das Unternehmen durch Bundesgesetze vor bundesstaatlichen Klagen wie der von Carson geschützt sei. Bayer erklärte, die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen zu können und nun seine weiteren rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Die Leverkusener hatten gehofft, dass das Berufungsgericht im Fall Carson erneut zu ihren Gunsten entscheiden und bestätigen würde, dass Bayer nicht vor Krebsrisiken auf seinen glyphosathaltigen Roundup-Produkten zur Unkrautvernichtung hätte warnen müssen. Die US-Umweltschutzbehörde EPA selbst hatte nämlich Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren nicht für nötig gehalten und befunden, dass der glyphosatbasierte Unkrautvernichter nicht krebserregend ist. Das Berufungsgericht hob allerdings das Urteil zu Gunsten von Bayer wieder auf und verwies die Sache zurück zur weiteren Verhandlung. Der Pharmakonzern prüft nun, dagegen Widerspruch einzulegen.

Außerdem verkaufte der DAX-Konzern sein Nebio, ein Medikament zur Behandlung von Testosteronmangel für 500 Mio. € an Grünenthal. Die Veräußerung passt bei Bayer zur laufenden Transformation des Pharmageschäftes. Man will sich mehr auf „Schlüsselbereiche zukünftiger medizinischer Innovationen konzentrieren“.

Leider kann Bayer das Glyphosat-Thema immer noch nicht abhaken. Dafür geht es immerhin mit der Transformation der Pharmasparte voran; (B+).