Ein weiterer milliardenschwerer Vergleich soll Bayer endlich aus dem Würgegriff der US-Klagewelle um den angeblich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat befreien. Schon 2020 schloss der DAX-Konzern einen entsprechenden Vergleich über 10 Mrd. $, um einen Großteil der bis dahin anhängigen Klagen beizulegen. Eine Einigung über künftige Klagen scheiterte damals bekanntlich. Die Streitigkeiten rund um glyphosathaltige Unkrautvernichter haben inzwischen schon Milliarden verschlungen, die Dividende wurde zusammengestrichen. Ein Gericht in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri soll nun einem angestrebten Sammelvergleich zustimmen und endlich Ruhe in den Glyphosat-Zwist bringen. Der Konzern hatte in dem Zusammenhang mit den Anwälten der Kläger in den USA einen erneuten außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Konzern ist in dem Zusammenhang bereit, bis zu 7,25 Mrd. $ über einen Zeitraum von 21 Jahren an bestehende und neue Kläger zu zahlen.
Der Sammelvergleich kommt parallel zu einer Klage von Bayer vor dem obersten Gericht der USA, dem Supreme Court. Der Konzern hat dort gute Aussichten auf eine für ihn vorteilhafte Grundsatzentscheidung, die neue Glyphosat-Kläger abschrecken würde.
„Die Vergleichsvereinbarung schafft zusammen mit dem Fall beim Supreme Court einen klaren Weg aus den Unsicherheiten durch die Rechtsstreitigkeiten“, so Vorstandschef Bill Anderson. Rückenwind kam in dem Fall noch von der US-Regierung. Sie verleiht Glyphosat einen Sonderstatus. Präsident Donald Trump hat die Produktion und den dafür notwendigen Abbau des Minerals Phosphat in den „Defense Production Act“ (DPA) aufgenommen. Für Bayer kann die Aufnahme in den DPA ein weiterer entscheidender Schritt werden, um die Klagerisiken von Glyphosatnutzern in den USA in den Griff zu bekommen.
Am Aktienmarkt überwiegt nach den enttäuschenden Jahren noch Skepsis, ob die aktuelle Bayer-Strategie wirklich aufgeht. Die Unterstützung ausgerechnet von Trump, könnte in dem Fall jedoch hilfreich sein. Hier gibt man zunächst keine Stücke aus der Hand; (B+).