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Bayer zwischen Hoffen und Bangen

 

Während der DAX-Konzern noch die Optionen für seine US-Tochter Monsanto prüft (vgl. ES 22/25), ist bei dem angestrebten Glyphosat-Berufungsverfahren vor dem Obersten Gericht der USA Geduld gefragt. Bevor der Supreme Court über die Annahme des Falls entscheidet, wird nun der Solicitor General, also der US-Generalstaatsanwalt, angehört.

Für Bayer bedeutet das: Ein juristischer Hoffnungsschimmer bleibt, doch auch die Unsicherheit ist weiter vorhanden. Die US-Umweltbehörde EPA stuft Glyphosat als sicher ein und verbietet Warnhinweise. Einzelne Bundesstaaten ignorieren dies bekanntlich und verbieten das Produkt.

Bayer sieht darin einen Widerspruch. Das Agrar- und Pharmaunternehmen will mit dem Verfahren erreichen, dass künftig Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken durch Glyphosat erschwert werden und mögliche Milliardenzahlungen abgewendet werden. Konkret geht es um das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Missouri, das dem Kläger John Durnell eine Entschädigung von 1,25 Mio. $ zugesprochen hatte. Durnell war an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt, das er auf den Einsatz von Roundup zurückführt. Bayer hatte im April die Prüfung des Falls beim Supreme Court beantragt. Der Konzern rechnet nun mit einer Entscheidung zu Beginn der Sitzungsperiode 2025-2026. Sollte der Supreme Court das Verfahren zulassen, könnte ein Urteil bis Juni 2026 fallen.

Dass der Supreme Court zunächst um eine Einschätzung der US-Regierung bittet, war eines von drei möglichen Szenarien. Für Bayer ist es bereits der dritte Anlauf vor dem Gericht. Zwei vorherige Versuche scheiterten 2022 – der erste, nachdem die US-Regierung dem Gericht von der Annahme des Antrags abgeraten hatte. Das Gericht folgt in der Regel den Empfehlungen. Bayer rechnet sich dieses Mal bessere Chancen aus, da es inzwischen diese widersprüchlichen Urteile von Bundesberufungsgerichten gibt.

Das Roundup-Damoklesschwert hängt nach wie vor über der Bayer-Aktie und belastet weiterhin; (B).