New York – Im vielbeachteten Kartellverfahren um das Geschäft mit Online-Werbung hat die Alphabet-Tochter Google einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt. Eine Richterin wies jüngst einen Antrag der Wettbewerbsbehörden auf einen Zwangsverkauf der Anzeigenbörse AdX ab. Diese organisiert Echtzeit-Auktionen für Werbung. Die Anzeigen werden den Nutzern ausgespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende müssen hierfür eine Gebühr von 20 % an AdX zahlen.
Google muss allerdings nun dafür sorgen, dass seine Werbetechnologie mit den Systemen von Wettbewerbern zusammenarbeitet, entschied eine Bundesrichterin. Damit entgeht der Tech-Konzern einem zweiten Versuch, eine Zerschlagung zu erzwingen. Das aktuelle Verfahren geht auf eine Klage des US-Justizministeriums und zahlreicher Bundesstaaten aus dem Jahr 2023 zurück. Zwei Jahre später urteilte die Richterin, dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Online-Werbung und Anzeigenbörsen habe. Der US-Internetkonzern zwinge Werbetreibende, seine Börse AdX zu nutzen.
Die Richterin entschied gegen einen Zwangsverkauf, obwohl sie im April 2025 festgestellt hatte, dass Google in zwei Märkten für Werbetechnologie illegal eine Monopolstellung aufgebaut hatte. Das Justizministerium hatte gefordert, Google zum Verkauf seiner Börse zu zwingen und zudem die Logik offenzulegen, nach der entschieden wird, welche Anzeige auf einer Website erscheint.
Alphabet gibt man aktuell nicht aus der Hand; (B+).