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Juristischer Erfolg für Strabag

Wien – Das Landesgericht Klagenfurt hat eine Klage des Strabag-Aktionärs Rasperia abgewiesen. Gegenstand der Anfechtungsklage war der Ausschluss von der Ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2022. Der Firma des russischen Geschäftsmanns Oleg Deripaska war die Teilnahme und damit die Ausübung des Stimmrechts verwehrt worden. Zur Begründung verwies das Gericht auf sanktionsrechtliche Bestimmungen der EU vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges.

Deripaska gelangte im April 2022 auf die Sanktionsliste der Europäischen Union. Im Zuge dessen fror der Wiener Baukonzern die Aktien von Rasperia ein und unterbindet seither jede Ausübung von Aktionärsrechten. Der Russe hält über seine Firma Mkao Rasperia 27,8 % an den Österreichern. „Wir waren von Beginn überzeugt, völlig im Einklang mit dem geltenden Sanktionsregime zu handeln: Asset Freeze bedeutet, dass nicht nur der Dividendenanspruch eingefroren ist, sondern auch das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung. Wir freuen uns, dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde“, so Konzernchef Klemens Haselsteiner.

Die Schwierigkeiten in der Baubranche aufgrund der aktuellen Zinslage lasten bereits seit einigen Monaten auf dem Kurs von Strabag. Daher bieten sich derzeit weiterhin keine Kaufanreize; (B).