Seit dem 1. Mai hat das Polittheater über die «Börsenäquivalenz» der Schweiz in der EU ein Ende. Im Juli 2019 hatte die EU der Schweizer Börsenregulierung die Gleichwertigkeit mit anderen europäischen Handelsplätzen aberkannt. Nun sind Schweizer Aktien wieder an Börsen in der Europäischen Union handelbar. Zudem hat die Schweiz ihre Schutzmittel aufgehoben.
2019 waren Schweizer Wertpapiere vom Börsenhandel in der EU ausgeschlossen worden, weil die Regierungen in Bern und Brüssel ein Partnerschaftsabkommen nicht verlängerten und die Gleichwertigkeit der Handelsstandards an Börsen in EU-Ländern und an der Züricher Börse SIX Swiss Exchange nicht länger aufrechterhalten werden konnte.
Anlass für die Aussetzung war eine Entscheidung der Europäischen Union, die Börsenregulierung der Schweiz nicht länger als gleichwertig anzuerkennen. Als Reaktion darauf ergriff die Schweiz Maßnahmen zum Schutz ihres Finanzplatzes: Im Rahmen einer sogenannten „Börsenschutzmaßnahme“ wurden Beschränkungen eingeführt, um zu verhindern, dass Schweizer Wertpapiere unkontrolliert und unter möglicherweise schlechteren Bedingungen an EU-Börsen gehandelt werden. Ziel dieser Maßnahme war es, Anleger dazu zu bewegen, ihre Schweizer Aktien bevorzugt an Schweizer Börsenplätzen zu handeln.
Seither mussten deutsche Anleger Schweizer Aktien entweder direkt an einem Schweizer Börsenplatz – in der Regel der SIX Swiss Exchange – erwerben, wobei der Handel in Schweizer Franken (CHF) erfolgt und ein entsprechendes CHF-Devisenkonto erforderlich macht, oder sie mussten auf den außerbörslichen Handel ausweichen. Das ist in der Regel jedoch aufgrund zusätzlicher Spesen und breiteren Spreads mit höheren Kosten verbunden.
Jetzt gibt es diesbezüglich neue Vereinbarungen, die eine Wiederaufnahme des Handels ermöglichen.
ADRs bleiben handelbar
Heißt: Die Aktien von Unternehmen wie Roche, Geberit, Sonova oder Straumann können nun ganz normal über deutsche Börsen erworben und veräußert werden. Die US-Hinterlegungsscheine auf diese Aktien (American Depositary Receipts, kurz ADRs), über die viele Anlegerinnen und Anleger aus der EU bislang in Schweizer Unternehmen investiert waren, bleiben weiterhin erhältlich.
Wichtig für Anlegerinnen und Anleger, die Schweizer Aktien direkt an der Börse Zürich gekauft haben: Diese Papiere liegen in der Schweizer Lagerstelle SIX und werden nicht automatisch in deutsche Aktiendepots übertragen. Hierfür ist ein Lagerstellenwechsel nötig, den die jeweilige deutsche Depotbank veranlassen muss. Der Wechsel ist kostenpflichtig und nur sinnvoll, wenn Aktien an deutschen Börsen verkauft werden sollen.