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Juristischer Zollpoker in den USA

Erst Niederlage, dann Teilerfolg: Trumps Zölle bleiben vorerst. Das letzte Wort im juristischen Zollpoker ist aber noch nicht gesprochen. 

Das US-Gericht für Internatinalen Handel hat zunächst das Inkrafttreten von Präsident Donald Trumps "Befreiungstag"-Zöllen blockiert. Das Gericht hat entschieden, die US-Verfassung räume ausschließlich dem US-Kongress die Befugnis zur Regulierung des Handels mit anderen Ländern ein. Die Notstandsbefugnisse des US-Präsidenten Donald Trump zum Schutz der US-Wirtschaft könnten dies nicht außer Kraft setzen. Der Präsident habe seine Befugnisse überschritten, als er pauschal Zölle auf Importe aus Ländern verhängte, die mehr in die Vereinigten Staaten exportieren, als importieren. 

Das zuständige Berufungsgericht in Washington hob die Anordnung der New Yorker Richter am Donnerstag wieder auf - vorerst. Das Berufungsgericht will den Fall nun prüfen und forderte alle Parteien auf, im Juni weitere Stellungnahmen einzureichen. 

Das Berufungsgericht hat noch nicht in der Sache entschieden. Die Regierung könnte den Fall dort gewinnen, könnte aber auch genauso unterliegen wie in der ersten Instanz. Letztlich könnte der Fall vor dem Obersten US-Gericht - dem Supreme Court - landen. Davon spricht auch Trump bereits.

Der Präsident hat die Mehrheit der neun Richterinnen und Richter während seiner ersten Amtszeit aufgrund mehrerer Nachbesetzungen weit nach rechts verschoben. Aber selbst die konservativen Richter entscheiden in der Sache längst nicht immer in seinem Sinne.