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DAX mit Doppelhoch

Ölpreise ziehen weiter an

Dank einigermaßen guter Vorgaben von der Wall Street startete der dt. Leitindex stärker in den Handelstag. Zu Wochenbeginn hatte der DAX am Freitagshoch bei 15.659 Punkten erneut nach unten gedreht – damit ergibt sich eine Doppelspitze. Sollte dieser Widerstand gebrochen werden, wäre der Weg frei in Richtung Jahreshoch bei 15.706 Zählern. Die steigenden Ölpreise hatten gestern unterschiedliche Reaktionen an der Wall Street ausgelöst. Die dadurch befeuerten Zinsängste belasteten zum Wochenauftakt Technologiewerte und drückte die Nasdaq 0,3 % auf 12.189 Punkte ins Minus. Dagegen profitierten Ölkonzerne wie Chevron von dem Preissprung und ließen den Dow Jones um rund 1 % auf 33.601 Zähler steigen. Der S&P 500 legte 0,4 % auf 4.124 Stellen zu. 

Im Fokus der Anleger stehen auch weiterhin die Ölpreise. Saudi-Arabien und andere Mitgliedsländer des Ölverbunds Opec+ hatten zuletzt mit der Ankündigung überrascht, die Ölproduktion zu drosseln. Das trieb die Ölpreise zu Wochenbeginn in der Spitze um rund 8 %. Zuletzt zogen die Ölpreise weiter an. Die stark gestiegenen Ölpreise hatten an den Märkten die Sorgen vor einer anhaltend hohen Inflation erneut angefacht. Das könnte wiederum die Notenbanken zu weiteren Zinserhöhungen animieren.

Die deutschen Autohersteller konnten ihre Verkäufe in den USA weiter steigern. Volkswagen profitierte vom Autoaufschwung in den USA und setzte im Auftaktquartal 4,4 % mehr Fahrzeuge ab als vor einem Jahr. Dabei machten Stadtgeländewagen wie das bei US-Kunden sehr beliebte SUV-Modell Atlas 90 % der Verkäufe aus. Der zum VW-Konzern gehörende Oberklassehersteller Audi steigerte den Absatz sogar um 49 %. Auch BMW erhöhte den Absatz in den USA kräftig um 11,9 %.

Kartellwächter des US-Justizministeriums gehen gegen den Branchenriesen Activision Blizzard mit dem Vorwurf vor, er habe in zwei seiner E-Sports-Ligen ("Overwatch" und "Call of Duty") die Einkommen der Spieler unrechtmäßig eingeschränkt. Das Ministerium veröffentlichte eine Klageschrift und eine vorgeschlagene Einigung mit Zugeständnissen des Konzerns, die noch vom Gericht abgesegnet werden muss.