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Kartellstrafe für Carlsberg-Tochter

Kopenhagen – Die Brauereri Carlsberg Deutschland muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen der Beteiligung an einem Bierkartell eine Geldbuße in Höhe von 50 Mio. € bezahlen. Das Gericht sei zu dem Entschluss gekommen, dass der damalige Geschäftsführer an einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch teilgenommen habe. Er habe sich in Gesprächen mit Vertretern anderer Brauereien am Rande einer Messe im Jahr 2007 über eine Erhöhung der Bierpreise ausgetauscht. Entsprechende Preiserhöhungen seien wenig später umgesetzt worden.