Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat über eines ihrer Mitglieder Klage gegen den Prothesenhersteller eingereicht. Dem Antrag zufolge geht es um die Angaben zum Russlandgeschäft im Wertpapierprospekt zum Zeitpunkt des IPO im vergangenen Jahr. Die Aktionärsvereinigung zweifelt an, dass der Prospekt ein vollständiges Bild der Aktivitäten in Russland vermittelt. Nun prüft das Landgericht Göttingen, welches Gericht für das Verfahren zuständig ist.
Im Zentrum stehen unter anderem staatliche Beschaffungsstrukturen in Russland und die Rolle des russischen Sozialversicherungsfonds. Ottobock weist die Vorwürfe zurück. Die Klageschrift liege bislang nicht vor, teilte das Unternehmen mit.
Zugleich bekräftigte der Konzern uneingeschränkt die Integrität seines Wertpapierprospekts und aller weiteren Kapitalmarktveröffentlichungen. Die BaFin hatte den Prospekt im Oktober vergangenen Jahres gebilligt.
Die Vorwürfe bezüglich der Darstellung des Russland-Geschäfts sind nicht neu und setzten den Kurs von Ottobock zuletzt immer wieder unter Druck. Langfristig sollten die Vorwürfe jedoch ausgeräumt werden – die Aussichten sind unverändert reizvoll; (A–).