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UBS legt Steuerfall bei

Zürich – Um ein langjähriges Gerichtsverfahren wegen ihrer Rolle bei der Steuerhinterziehung wohlhabender Kunden beizulegen, will die Schweizer Großbank 835 Mio. € zahlen. Nach Konzernangaben gehe es um Aktivitäten in Frankreich zwischen 2004 und 2012. Das Finanzinsitut habe sich bereit erklärt, 730 Mio. € an Bußgeldern und 105 Mio. € an zivilrechtlichem Schadenersatz an den französischen Staat zu zahlen. 2023 hatte der Oberste Gerichtshof Frankreichs einen Schuldspruch gegen die UBS bestätigt, den Fall jedoch an eine untere Instanz zurückverwiesen. Der Konzern teilte mit, für den Fall vollumfänglich Rückstellungen gebildet zu haben.

Zudem will die Schweizer Regierung die einzig verbliebene Großbank des Landes besser aufstellen, damit ein Fall wie der der Credite Suisse nicht nochml vokommt. Konkret soll die UBS ihre ausländischen Töchter in Zukunft zu 100 % mit Kapital unterlegen. Dafür wird der Bank eine Übergangszeit von sieben Jahren eingeräumt. Die strengerern Kapitalanforderungen hatte das Managemenet der Bank bereits scharf kritsiert. Die Bank argumentiert, dass sie durch zusätzliche Kapitalanforderungen in Höhe von 24 Mrd. $ gegenüber ihren globalen Konkurrenten erheblich benachteiligt wäre. Das Management prüft derzeit eine Reihe von Strategien zur Risikominderung, darunter sogar die Verlegung ihres Hauptsitzes ins Ausland.

Bei der UBS bleibt man angesichts der bisherigen Kursentwicklung weiterhin an Bord; (B+).