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In dem Rechtsstreit der Effecten-Spiegel AG ./. Deutsche Bank fand nach der erneuten Rückverweisung vom Bundesgerichtshof (BGH) zum Kölner Oberlandesgericht (OLG) am vergangenen Freitag dort ein denkwürdiger Verhandlungstermin statt. Mit seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2022 hatte der BGH auf 75 Seiten seine zweite Rückverweisung an die Vorinstanz begründet und dem OLG konkrete rechtliche Fragestellungen zur erneuten Prüfung aufgegeben. Dementsprechend hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts primär die wirtschaftliche Zuordnung der Stimmrechtsanteile vom Vertragsschluss bis zum sog. Closing geprüft und die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen sowie seine Sichtweise dazu ausführlich im öffentlichen Verhandlungstermin am 26. April erörtert. Noch am selben Abend veröffentlichte die Deutsche Bank eine Ad-hoc-Meldung mit folgendem Inhalt:

„In einer mündlichen Verhandlung am 26. April 2024 hat sich das Oberlandesgericht Köln mit Klagen früherer Postbank-Aktionäre befasst, die argumentieren, dass ihnen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Übernahmeangebot der Deutschen Bank für die Postbank vom 7. Oktober 2010 ein höherer Preis hätte gezahlt werden müssen. In seinen Ausführungen deutete das Gericht an, dass es Teile dieser Ansprüche in einer späteren Entscheidung für begründet befinden könnte.

Während die Deutsche Bank einer solchen Einschätzung weiterhin nachdrücklich widerspricht, beeinflussen die Ausführungen des Gerichts die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Zahlung durch die Bank. Dies führt dazu, dass eine Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten im zweiten Quartal 2024 gebildet wird. Diese Rückstellung wird Auswirkungen auf die Profitabilität und die Kapitalquoten der Bank für das zweite Quartal und das Gesamtjahr haben. Der Gesamtbetrag aller Forderungen wird inklusive aufgelaufener Zinsen auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt.“

Nur zwei Tage später sah sich die Bank veranlasst, einen 8-seitigen Frage-Antwort-Katalog für ihre Investoren zu publizieren, mit dem sie vor allem begründet, warum der Rückstellungsbedarf einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse des ersten Quartals bekannt gemacht wurde. Die Effecten-Spiegel AG, die als erste Klägerin überhaupt erst den zivilrechtlichen Weg für die geschädigten Aktionäre frei machte, fordert von der Deutschen Bank eine Nachzahlung in Höhe von 4,8 Mio. Euro zzgl. Zinsen. Eine Entscheidung ist für den 21. August 2024 terminiert, wobei der Vorsitzende Richter auch ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Streitbeilegung durch einen Vergleich hinwies.